Garten- und Landschaftsbau



Mit Garten- und Landschaftsbau (kurz GaLaBau) (in der Schweiz Garten- und Grünflächengestaltung) wird im deutschsprachigen Raum die Anlage und Pflege von

  • öffentlichen und privaten Grünflächen
  • HausgärtenTeichanlagen, Außenanlagen von Wohnungs- und Siedlungsbauöffentlichen Gebäuden, Industrie und Gewerbe, Grünflächen; dazu gehört auch die Baumpflege,
  • ParkflächenFriedhöfen,
  • Dach-Fassaden- und Innenraumbegrünung
  • Begrünung von Verkehrsbau- und anderen Infrastrukturprojekten
  • BöschungenStraßenbegleitgrün,
  • Freizeitanlagen und Sportplätzen.
bezeichnet. Teilweise führen Garten- und Landschaftsbaubetriebe auch sonstige Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes sowie den Winterdienst im Straßenraum aus.

Die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus sind überwiegend mit Bau, Umgestaltung und Pflege von Grün- und Freianlagen sowie der Landschaftspflege beschäftigt. Sie sind Mitglied der Industrie- und Handelskammern.

Die Berufsausbildung des Garten- und Landschaftsbauers ist eine Fachrichtung des Berufs des Gärtners bzw. Gartenbaufachwerkers. Sie ist Teil der gärtnerischen Ausbildung der Landwirtschaftskammern und anderer zuständiger Stellen für die Berufsbildung im Gartenbau.

Zu den Tätigkeiten zählen Erd- und Pflanzarbeiten und das Erstellen baulicher Außenanlagen wie Mauern, Wege- und Pflasterflächen, Treppen, Sitzgelegenheiten, Pergolen, Teiche, Dach- und Fassaden- und Innenraumbegrünungen, Be- und Entwässerungsanlagen.

Typischerweise werden dabei eingesetzt:

  • Pflanzen wie Bäume, Sträucher, Hecken, Stauden, Gräser für Rasenflächen und Beete usw.
  • Pflanzsubstrate, Erden und Komposte
  • Baustoffe wie Natur- und Betonsteine, Schüttgüter wie Schotter, Kies und Sand, Holz und Holzverbundstoffe, Kunststoffbeläge, Teichfolien usw.

Ein Großteil der praktischen Arbeiten und deren Organisation wird unterstützt durch Maschinen- und Medientechnik, deren Beherrschung ebenfalls zum Berufsbild gehört.